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Interesse an der Unterstützung von Menschen, die eine rechtliche Betreuung benötigen? Wir bietet Ihnen eine Vorbereitung zur möglichen Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung und Sie entscheiden zu Ende des Semesters, ob Sie sich das vorstellen können.

Mit Unterstützung von praxiserfahrenen GastreferentInnen starten wir im Wintersemester 22/23 mit einer Veranstaltung, welche in die Grundlagen der Tätigkeit als BetreuerIn einführt. Sofern bereits eine andere Lehrveranstaltung mit betreuungsrechtlichen Inhalten besucht wurde, ist dies von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung.

Nach Abschluss dieser Lehreinheit bieten kooperierende Betreuungsvereine die Möglichkeit, eine eigene ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen. Die Studierenden werden dabei eng von erfahrenen Betreuer:innen begleitet. Zudem findet im Sommersemester 23 parallel eine weitere einstündige Veranstaltung im Studium Generale statt. In dieser werden aktuelle Fragen der TeilnehmerInnen erörtert und insgesamt eine fachwissenschaftliche Vertiefung angeboten. Es besteht in Einzelfällen zudem die Möglichkeit, das praktische Studiensemester bei einem kooperierenden Betreuungsverein zu absolvieren.

 

Eine Verpflichtung zur Führung ehrenamtlichen Betreuungen besteht nicht. Sofern Studierende eine begonnene ehrenamtliche Betreuung nicht weiterführen möchten oder können, sind die kooperierenden Betreuungsvereine bereit, diese Betreuungen zu übernehmen.

 

Termine:

8 Doppelstunden

Ca. alle zwei Wochen


Selbsteinschreibung (Teilnehmer:in)
Selbsteinschreibung (Teilnehmer:in)